Damit Sie immer Up to Date sind, finden Sie hier alle relevanten Informationen über unsere Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei, sowie die unterschiedlichsten Updates zu steuerrechtlichen Thematiken. Wenn diesbezüglich Fragen Ihrerseits aufkommen sollten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
UPDATE MIETPREISBREMSE
Am 22.10.2025 wurde die Regierungsvorlage zum 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz im Ministerrat verabschiedet. Darin werden weitreichende Änderungen im Mietrecht vorgenommen, welche als Mietpreisbremse fungieren sollen. Vertragliche Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen von Liegenschaften, bei denen das Mietrechtsgesetz Anwendung findet, werden damit stark beschränkt. Darüber hinaus wird die Valorisierung der gesetzlichen Preiserhöhungen (Richtwerte und Kategoriebeträge) begrenzt. Mit diesem Gesetz […]
Die Bundesregierung hat am 20.11.2025 die Regierungsvorlage für ein aus drei Teilen bestehendes Betrugsbekämpfungsgesetz vorgelegt. Es besteht aus BBKG 2025 Teil Steuern, BBKG 2025 Teil Sozialabgaben und BBKG 2025 Teil Daten. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 enthält Verschärfungen in mehreren steuerlichen Bereichen, insbesondere betreffend Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Finanzstrafverfahren. Die Gesetzwerdung ist noch für heuer geplant, bleibt aber […]
Zahlreiche Änderungen, insbesondere Erhöhungen von Steuern und Gebühren, treten mit 1.1.2026 in Kraft. Hier eine Auswahl der wichtigsten Teuerungen für Unternehmer und alle Steuerpflichtige. 1.1 Einkommensteuer 2026 1.1.1 Inflationsanpassung der Tarifstufen Die Inflationsanpassung (Berücksichtigung der sogenannten „Kalten Progression“) erfolgt 2026 nur mehr zu 2/3 durch die Anhebung der Tarifstufen und die Anhebung des Verkehrsabsetzbetrags und […]
Die Prüfungspraxis zeigt, dass Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, auch wenn sie kollektivvertraglich vereinbart und vorgesehen sind, zunehmend von der Behörde als steuerpflichtig behandelt werden, da meist nicht nachgewiesen werden kann, dass die Mitarbeiter überwiegend der Gefahr/Erschwernis oder dem Schmutz ausgesetzt sind. Bitte nehmen Sie diesbezüglich mit uns Kontakt auf, falls Sie derartige Zulagen auszahlen.
Aus unserer aktuellen GBLB-Prüfungspraxis dürfen wir auch noch einmal darauf hinweisen, dass lückenlos Arbeitsaufzeichnungen von den MitarbeiterInnen zu führen sind und bei Prüfungen auch vorgelegt werden müssen. Bitte denken Sie daran.
Bei freien Dienstverhältnissen ist es künftig so, dass diese eine gesetzliche Kündigungsfrist erhalten. Auch hier ist die Änderung mit 1.1.2026 geplant. Auf alte freie Dienstverträge wirkt die Regelung nur dann, wenn bis dorthin überhaupt keine Kündigungsvereinbarung getroffen wurde. Des Weiteren besteht künftig auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Probemonats. Auch soll es künftig möglich sein, […]
Hier sieht die Novelle vor, dass die Kündigungsfristen für Arbeitgeber in Saisonbranchen für Arbeiter gesetzlich abgesichert werden. Erfasst sind Kollektivverträge und Branchen, die sich mit dem ÖGB auf die Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmung (Vorliegen einer Saisonbranche) geeinigt haben.
Schutzverordnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten
Ziel dieser Neuregelung ist es, die gesundheitlichen Belastungen und UV-Strahlung für Arbeitnehmer im Freien zu reduzieren. Die derzeit bestehenden Regeln zur Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie den erforderlichen Maßnahmen werden durch die Hitzeschutzverordnung ergänzt und näher definiert. So ist es etwa geplant, dass der Arbeitgeber ab einer Hitzewarnstufe 2 (ab 30 ° C) konkrete […]
1. SONDERAUSGABEN NOCH 2025 BEZAHLEN 1.1 Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung Ohne Höchstbetragsbegrenzung und unabhängig vom Einkommen sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar. Einmalzahlungen können auf Antrag auf 10 Jahre verteilt als Sonderausgabe abgesetzt werden. 1.2 Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag […]
1. WERBUNGSKOSTEN NOCH VOR DEM 31.12.2025 BEZAHLEN Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2025 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Denken Sie dabei insbesondere an Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen, etc., samt allen damit verbundenen Nebenkosten wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc. […]