Hier sieht die Novelle vor, dass die Kündigungsfristen für Arbeitgeber in Saisonbranchen für Arbeiter gesetzlich abgesichert werden. Erfasst sind Kollektivverträge und Branchen, die sich mit dem ÖGB auf die Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmung (Vorliegen einer Saisonbranche) geeinigt haben.