15-Warengruppen-Regelung: Wird unbefristet festgeschrieben (ab 1. Jänner 2026). Dadurch muss nicht die genaue Warenbezeichnung am Beleg angeführt sein, sondern es reicht die Zuordnung zu einer Warengruppe, wie z.B. Getränke, Sportschuhe, Schreibwaren etc. Das schafft bei kleineren Betrieben verlässliche Rahmenbedingungen und senkt den Verwaltungsaufwand.
“Kalte-Hände-Regelung“: Die Umsatzgrenze für Ausnahmen wie Märkte, Buschenschanken und Hütten wird ab 1. Jänner 2026 von 30.000 € auf 45.000 € erhöht, um sie an die Inflation anzupassen.
Digitaler Beleg: Ab 1. Oktober 2026 können Kunden entscheiden, ob sie einen digitalen (z.B. per QR-Code) oder einen gedruckten Beleg erhalten wollen, was Papier spart und den Prozess vereinfacht.