Die Prüfungspraxis zeigt, dass Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, auch wenn sie kollektivvertraglich vereinbart und vorgesehen sind, zunehmend von der Behörde als steuerpflichtig behandelt werden, da meist nicht nachgewiesen werden kann, dass die Mitarbeiter überwiegend der Gefahr/Erschwernis oder dem Schmutz ausgesetzt sind. Bitte nehmen Sie diesbezüglich mit uns Kontakt auf, falls Sie derartige Zulagen auszahlen.