Arbeitsrecht
Im Jahr 2024 wurden bedeutsame gesetzliche Änderungen im Arbeitsrecht ab 28.3.2024 vorgenommen, auf die wir nochmals hinweisen wollen. Recht auf Mehrfachbeschäftigung Es besteht nunmehr ein gesetzliches Recht auf unselbständige Mehrfachbeschäftigung. Dieses gilt auch für Vollzeitarbeitnehmer und bedeutet, dass der Arbeitnehmer parallel auch Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern eingehen darf. Gegenteilige Vereinbarungen in bestehenden Arbeitsverträgen sind nunmehr […]