Stiftungsprüfung
Aufgrund der früher sehr günstigen Stiftungsbesteuerung haben sehr viele Personen ihr Vermögen in Stiftungen übertragen. Diese Privatstiftungen unterliegen einer gesetzlichen Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Wir verfügen über eine sehr hohe Kompetenz und Erfahrung in diesem Bereich. Der vertrauensvolle Umgang mit Stiftern, Begünstigten und Vorständen hat für uns höchste Priorität. Wir nehmen unsere Organfunktion als Stiftungsprüfer sorgfältig wahr und unterstützen den Stiftungsvorstand mit unseren Fachkenntnissen im Bereich Stiftungsrecht und Rechnungslegung.
Damit wir für Sie in als Stiftungsprüfer tätig werden können, benötigen wir einen Beschluss vom Firmenbuchgericht.