
Genossenschaften
Was tun, damit alle Genossenschaftsmitglieder profitieren?
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind grundsätzlich, wie Kapitalgesellschaften, steuerpflichtig. Im Gegensatz zu ihnen haben Genossenschaften aber kein feststehendes Kapital, denn die Mitgliederzahl kann sich verändern. Auch im Wirtschaftsleben nehmen Genossenschaften eine Sonderstellung ein, die sich aus der besonderen Zweckbestimmung ergibt.
Es ist nicht ihre primäre Aufgabe, selbst Gewinne zu erzielen; sie sollen vielmehr durch die betrieblichen Leistungen ihre Mitglieder fördern. Die Förderung wird durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb ermöglicht. Wir nutzen für Sie den Bewegungsspielraum aus, damit Sie als Genossenschaftsmitglied innerhalb des besonderen rechtlichen Rahmens bestmöglich profitieren können.
Wichtige Fragen, um die wir uns unter anderem kümmern:
- Unter welchen Voraussetzungen sind Genossenschaften steuerbefreit?
- Aus welchen Bestandteilen setzt sich der genossenschaftliche Gewinn zusammen?
- Welche Bedeutung hat die Eintragung im Genossenschaftsregister?
- Wie werden Organschaft und Schachtelbeteiligung bei Genossenschaften gehandhabt?
- Welcher Steuertarif ist für uns maßgebend?
- Für welche Tätigkeiten müssen die Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht angewandt werden?