Für alle Kleinunternehmer*innen gibt es seit 1.1.2025 wichtige Neuerungen. Hier die Highlights im Überblick:

  • Erhöhung der Umsatzgrenze: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer*innen wird von bisher EUR 35.000,00 netto (EUR 42.000,00 brutto) auf EUR 55.000,00 brutto pro Jahr angehoben.
  • Neuregelung zur Überschreitung der Umsatzgrenze: Bei einer Überschreitung von bis zu 10% bleibt die Steuerbefreiung bis Jahresende bestehen, ab dem Folgejahr besteht Steuerpflicht. Bei einer Überschreitung um mehr als 10% gilt ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, Umsatzsteuerpflicht, nicht mehr rückwirkend für das gesamte Jahr.
  • Wurde in der Vergangenheit auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet, so gilt dieser Verzicht weiter. Sollten Sie jedoch verzichtet haben und ab 2025 wieder Kleinunternehmer*in sein wollen, so können Sie noch bis 31.01.2025 diesen Verzicht mit Wirkung für 2025 gegenüber dem Finanzamt widerrufen. Bitte in diesem Fall um umgehende Kontaktaufnahme!
  • EU-Kleinunternehmerregelung: Neu ist außerdem die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung auch in anderen EU-Ländern in Anspruch zu nehmen, was bisher nicht möglich war. Dies muss aber über ein eigens dafür geschaffenes Online-Portal für jedes Zielland beantragt werden. Möglich ist dies, wenn der unionsweite Jahresumsatz EUR 100.000,00 nicht überschreitet und zudem die individuelle Kleinunternehmergrenze des jeweiligen Mitgliedsstaates nicht überschritten wird.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen wie immer sehr gerne zur Verfügung!