Falls Sie die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss für den Zeitraum Februar bis September 2022 versäumt haben, aber mit einem Zuschuss von mindestens EUR 2.000,00 rechnen, können Sie die Voranmeldung noch bis 20. Jänner 2023 unter folgendem Link nachholen:

AWS Fördermanager

‌Die Voranmeldung ist Voraussetzung für eine Antragstellung.

Der Energiekostenzuschuss 1 wurde auch auf das 4. Quartal 2022 ausgedehnt. Dafür wird es aber eine eigene Antragsphase geben, ebenso für den Energiekostenzuschuss 2 mit Förderungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 mit verdoppelter Förderintensität.

Wir informieren Sie, sobald dazu weitere Informationen verfügbar sind!