Seit 20.06.2024 können die Anträge für die Energiekostenpauschale 2023 eingebracht werden. Bis Donnerstag, den 8. August 2024 12:00 Uhr muss die Antragstellung abgeschlossen sein, um die Pauschale in Anspruch nehmen zu können.
Unternehmen, deren Umsatz im Kalenderjahr 2023 zwischen EUR 10.000,00 und EUR 400.000,00 liegt, sind anspruchsberechtigt. Die Höhe der Förderung liegt zwischen EUR 167,50 und EUR 2.685,00 – je nachdem, welcher Jahresumsatz erzielt wurde, und welcher Branche das Unternehmen zuzuordnen ist. Die Energieintensität muss nicht nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass Angehörige freier Berufe keinen Antrag stellen können.
Die Antragstellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP). Unter Administration –> Verfahrensrechte verwalten finden Sie den Bereich „Förderungen und Ausschreibungen“, wo Sie die „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ finden und mit einem Klick die Beantragung der Förderung aktivieren können. Nach einem erneuten Wiedereinstieg (nach ca. 30 Minuten) finden Sie unter „Alle Services“ das Antragsformular, das Sie nun selbst befüllen können.
Bei Fragen stehen wir wie immer gerne zur Verfügung!
Achtung: Bitte schließen Sie den Förderantrag bis 08.08.2024 um 12:00 Uhr ab!