Aufgrund der Inflationsanpassung (Stichwort: Entfall der kalten Progression) ändern sich sowohl die Werte der einzelnen Tarifstufen als auch Absetz- und Freibeträge, Sachbezugswerte und andere in der Personalverrechnung wichtige Bezugsgrößen. Hier ein Überblick der Werte 2024.
1.1 Steuertarif
2023
2024
Einkommen
Steuersatz
Einkommen
Steuersatz
für die ersten € 11.693
0%
für die ersten € 12.816
0%
€11.693 bis € 19.134
20%
€ 12.816 bis € 20.818
20%
€ 19.134 bis € 32.075
30%
€ 20.818 bis € 34.513
30%
€ 32.075 bis € 62.080
41%
€ 34.513 bis € 66.612
40%
€ 62.080 bis € 93.120
48%
€ 66.612 bis € 99.266
48%
€ 93.120 bis € 1 Mio
50%
€ 99.266 bis € 1 Mio
50%
1.2 Absetzbeträge 2024
jährlich
bei 1 Kind
bei 2 Kindern
für jedes weitere Kind
Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag bei Partnereinkommen bis € 6.937
€ 572
€ 774
€ 255
Unterhaltsabsetzbetrag
€ 34
€ 51
€ 67
jährlich
Arbeitnehmer
inkl Pendlerzuschlag
zzgl SV-Bonus
Pensionist
SV-Rückerstattung (max)
€ 463
€ 579
€ 752
€ 637
Einschleifgrenzen
jährlich
Grundbetrag
erhöht
Zuschlag
erhöhter VAB
Zuschlag zum VAB
Verkehrsabsetzbetrag
€ 463
€ 798
€ 752
€ 14.106
€ 15.030
€ 18.499
€ 28.326
jährlich
Pensionistenabsetzbetrag
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Grundbetrag
Einschleifgrenzen
Einschleifgrenzen
Partnereinkommen
€ 954
€ 20.233
€ 29.482
€ 1.405
€ 23.043
€ 29.482
€ 2.545
1.3 Sachbezugswerte
Für die Privatnutzung eines Firmen-PKW sind basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren bei Erstzulassung in 2024 folgende Sachbezugswerte anzusetzen:
Sachbezug
Fahrzeugtyp
CO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTP
max pm
2%
alle PKW und Hybridfahrzeuge
2024:
über129 g/km
€ 960
1,5%
ökologische PKW und Hybridfahrzeuge
2024:
bis 129 g/km
€720
0%
Elektroautos
0 g/km
€ 0
0%
Fahrräder /Krafträder
0 g/km
€ 0
Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges (ausgenommen (E-)Fahrrad) schließt ein Pendlerpauschale aus, selbst dann, wenn Kostenbeiträge geleistet werden.
Firmenparkplatz
Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge unverändert ein Sachbezug von monatlich € 14,53 anzusetzen. Dies gilt auch für Elektroautos.
Zinsersparnis
Für Arbeitgeberdarlehen oder Gehaltsvorschüsse beträgt der Sachbezugswert 2024 für die Zinsersparnis 4,5% (2023: 1%). Sie dazu auch Kapitel „Neue lohnsteuerliche Regelungen / Neue Bewertung bei Arbeitgeberdarlehen mit fixem Zinssatz“, wo über die Erleichterung für unverzinsliche sowie fix verzinste Darlehen und Vorschüsse hingewiesen wird.
Sachbezugswert Wohnraum gültig ab 1.1.2024
=Richtwertmietzins 1.4.2023
Bgld
Knt
NÖ
OÖ
Slbg
Stmk
Tirol
Vbg
Wien
€/m² Wohnfläche mtl
6,09
7,81
6,85
7,23
9,22
9,21
8,14
10,25
6,67
1.4 Pendlerpauschale
Das Pendlerpauschale gilt unverändert ohne Erhöhungsbetrag, der mit 30.6.2023 ausgelaufen ist.
in €
kleines Pendlerpauschale
großes Pendlerpauschale
Entfernung
jährlich
monatlich
jährlich
monatlich
2 km – 20 km
0
0
372,00
31,00
20 km – 40 km
696,00
58,00
1.476,00
123,00
40 km – 60 km
1.356,00
113,00
2.568,00
214,00
über 60 km
2.016,00
168,00
3.672,00
306,00
Bei Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale stehen zusätzlich der Pendlereuro von € 2pro Jahr und Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zu.
Anzahl Fahrten / Monat zum Arbeitsplatz
4 bis 7 Tage
8 bis 10 Tage
> 11 Tage
aliquoter Anspruch auf Pendlerpauschale
1/3
2/3
3/3
Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstauto zur Verfügung gestellt und dessen Privatnutzung als Sachbezug versteuert, steht kein Pendlerpauschale zu.
1.5 Reisespesen
Die Sätze für Tages- und Nächtigungsdiäten im Inland sind unverändert geblieben. Hier zur Erinnerung: