Voranmeldung ab 7. November 2022 – First come – first served
Seit heute ist die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss möglich. Der Voranmeldungszeitraum wurde nun bis 28. November 2022 verlängert. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel nach dem Prinzip „First come – First served“ in der Reihenfolge des Einlangens der Voranmeldungen vergeben werden und die Fördermittel derzeit mit 1,3 Mrd. EUR begrenzt sind. Die Voranmeldung ist für eine spätere Antragstellung verpflichtend und nun von 7. November 2022 bis 28. November 2022 möglich!
Nicht erforderlich ist die Voranmeldung für Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 – im Vergleich zum Vorjahr – nicht mehr als EUR 6.666,00 ausmachen (und die daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,00 Zuschussbetrag fallen). Für diese Unternehmen ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Für die Ermittlung der voraussichtlichen Zuschusshöhe gibt es nun eine Berechnungshilfe auf der Homepage der AWS.
Bitte beachten Sie auch, dass Unternehmen mit MEHR als EUR 700.000,00 Umsatz das Kriterium „energieintensiv“ nachweisen müssen. Das heißt, es müssen die Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3 Prozent des Produktionswertes ausmachen. Falls dies nicht der Fall ist, besteht kein Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss.
Unter folgendem Link finden Sie die Detailinformationen der AWS zu Inhalt und Ablauf der Antragstellung sowie den seit heute aktiven Link zur Voranmeldung: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/ Weitere Details finden Sie auch in unserem Newsletter vom 4. November 2022. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen und aktive Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung!