Für alle Unternehmen, die im Vorjahr eine Förderzusage für den Energiekostenzuschuss II erhalten haben, beginnt demnächst die Abrechnungsphase für das 2. Halbjahr 2023.
Bitte beachten Sie, dass Sie von der AWS per E-Mail über Ihren individuellen Abrechnungszeitraum von mindestens vier Wochen verständigt werden. Beginnen Sie bitte bereits jetzt, die Unterlagen und Daten für die Abrechnung unter Verwendung der Berechnungshilfen der AWS vorzubereiten.
Den Link zu den Berechnungshilfen finden Sie hier.
Die FAQ zur Abrechnung finden Sie unter diesem Link.
Insbesondere möchten wir auf Pkt. 1.4. der FAQ Abrechnung (Fassung 29.03.2024) hinweisen, wonach auch für diese Abrechnung ein Feststellungsbericht eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers im Fördermanager hochzuladen ist. Nehmen Sie daher bitte so rasch wie möglich mit uns Kontakt auf, wenn wir den Feststellungsbericht für Ihr Unternehmen erstellen sollen.
Wir unterstützen Sie gerne!