Im Zusammenhang mit Naturkatastrophen kann es zu Schwierigkeiten mit der Einhaltung
von abgabenrechtlichen Fristen kommen.
Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar betroffen sind, können in
diesen Fällen folgende Anträge stellen:
Begründeter Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung einer
Abgabenerklärung, z.B. einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung oder einer
bereits gewährten Fristverlängerung zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung,
die kurz nach dem Katastrophenereignis enden würde.
- Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist.
Abgabepflichtige, die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben,
können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn die
Naturkatastrophe ursächlich für die Versäumung war.