Wie versprochen möchten wir Sie weiterhin zum Thema Energiekostenpauschale auf dem Laufenden halten und haben Ihnen nachstehend die bisher ergangenen Neuigkeiten zusammengefasst:
Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen
Zur Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmern wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Energiekostenpauschale geschaffen. Bei dieser Pauschalabgeltung der erhöhten Energiekosten ist Folgendes zu beachten:
• Förderfähige Unternehmen sind jene, die mindestens EUR 10.000,00 und höchstens EUR 400.000,00 Umsatz im Jahr 2022 erzielt haben und eine Betriebsstätte in Österreich haben (ausgenommen: öffentliche Unternehmen und die Sektoren Energie, Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien).
• Förderhöhe: pauschal zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00, abhängig von Branche und Jahresumsatz.
• Antragstellung: Berechtigte Förderwerber können ab dem 08.08.2023 einen Antrag stellen. Es ist kein gesondertes Hochladen von Belegen notwendig.
• Förderperioden: Sie können zwischen drei verschiedenen Förderperioden wählen. Falls Ihr Unternehmen in einer Periode den Energiekostenzuschuss nicht beantragen konnte, kann stattdessen die Energiekostenpauschale beantragt werden. Achtung: Nachträglich können keine Änderungen mehr gemacht werden, und es kann auch nur ein Förderzeitraum ausgewählt werden.
01.02. – 31.12.2022
01.02. – 30.09.2022
01.10. – 31.12.2022
Der Antrag ist über das USP (Unternehmensserviceportal) vom Unternehmens selbst zu stellen, wofür eine Handysignatur/ID Austria und eine Registrierung im USP erforderlich ist. Eine Antragstellung durch uns ist leider nicht möglich.
Bitte achten Sie auf die korrekte Branchenzuordnung nach ÖNACE (unter den Unternehmensdaten im USP), da die Förderhöhe von der Branchenzugehörigkeit anhängig ist. Weiters ist die Höhe des Umsatzes 2022 anzugeben.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.energiekostenpauschale.at/
Bei Fragen stehen wir wie immer gerne zur Verfügung!