Unternehmer:innen, die bisher mit der Handy-Signatur ins Unternehmensserviceportal (USP) eingestiegen sind, müssen innerhalb der nächsten Monate auf die Authentifizierung mit ID Austria umsteigen, um alle Services weiterhin nutzen zu können. Mit diesem neuen Zugang können Sie das gesamte Angebot der digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft nutzen.

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:

Vollfunktion: Falls Ihre Handy-Signatur von einer Behörde (z.B. Magistrat Graz, Finanzamt) ausgestellt wurde, können Sie ohne nochmalige Identitätsfeststellung auf die ID Austria mit Vollfunktion umsteigen. Die Variante Vollfunktion wird empfohlen, da Nutzer:innen sich z.B. über das Smartphone ausweisen können und andere neue Funktionalitäten nutzen können.

Basisfunktion: Wenn Sie über eine Handy-Signatur verfügen, die nicht behördlich registriert wurde, können Sie jederzeit auf die ID Austria mit Basisfunktion umsteigen. Alle Funktionalitäten der Handy-Signatur bleiben in der ID Austria mit Basisfunktion erhalten, allerdings nur für die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur. Für die Umstellung auf die Vollfunktion ist hingegen die Identitätsfeststellung bei einer Registrierungsbehörde durchzuführen. Als Registrierungsbehörden gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzamts-Dienststellen und Landespolizeidirektionen.

Tipp: Ob Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, und wie lange sie noch gültig ist, können Sie auf a-trust.at/konto in der Information zu Ihren Zertifikat einsehen.

Weitere Informationen zum Umstieg und zur Erstregistrierung finden Sie auch unter: oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsuebersicht.html

Bei Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung!