Morgen startet die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022. Die Voranmeldung erfolgt über den AWS Fördermanager (https://foerdermanager.aws.at). Sollte Ihr Unternehmen noch nicht für den Fördermanager registriert sein, empfehlen wir Ihnen, die Registrierung bereits vorab durchzuführen. Die Voranmeldung ist wieder Voraussetzung für die nachfolgende Antragstellung.

Die Förderungs-Untergrenze für den EKZ 1 für das 4. Quartal 2022 beträgt EUR 750,00. Detaillierte Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie in unserem Newsletter vom 14.03.2023 und auch auf der Homepage der AWS unter https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/ . Dort finden Sie auch aktuelle FAQs zur Voranmeldung.

Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen

Ab 17. April 2023 wird es auch für alle Klein- und Kleinstunternehmen, die vom EKZ 1 zB wegen Nichtüberschreitung der Förderungs-Untergrenze nicht profitieren, endlich konkreter: Auf der Homepage der FFG unter https://www.ffg.at/news/energiekostenpauschale-des-bundes-bringt-entlastung-fuer-kleinunternehmen kann ab 17. April ein Selbst-Check zur Vorbereitung des Antrags für eine Energiekostenpauschale durchgeführt werden. Die Anträge selbst können dann ab Mitte Mai gestellt werden.

Unser Tipp: Falls Sie noch nicht über eine Handysignatur und/oder einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) verfügen, organisieren Sie dies schon vorab, da Sie beides für die Antragstellung benötigen werden.

Hier finden Sie Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/handy_signatur_und_kartenbasierte_buergerkarte/Seite.2210032.html

Hier finden Sie Informationen zur Registrierung im USP:
https://www.usp.gv.at/ueber-das-usp/index/Erste-Schritte-am-USP.html